Zukunftsmaschine @ re:publica
21. Mai 2021, 18 Uhr

Auf der re:publica 2021 reisen wir in eine mögliche Zukunft. In dieser Zukunft wird künstliche Intelligenz bei der Prüfung der Einwilligungsfähigkeit von Patient*innen eingesetzt. Wir diskutieren verschiedene Perspektiven, Zusammenhänge und Folgen mit interessierten Personen und Expert*innen unterschiedlicher Disziplinen.

Was geht mich das an?
Wir alle sind irgendwann in unserem Leben Patient*innen.
Eine medizinische Behandlung erfolgt aber nur, wenn wir der Behandlung zustimmen. Dies ist Teil unseres Rechts als Patient*in. Zur wirksamen Einwilligung gehört, dass wir einwilligungsfähig sind. Tauchen Zweifel an unserer Einwilligungsfähigkeit auf, prüft der*die behandelnde Mediziner*in, ob wir entgegen der Grundannahme (Einwilligungsfähigkeit besteht), tatsächlich einwilligungsfähig sind.

Warum ist das relevant?
Fehlende Einwilligungsfähigkeit und begrenzte Entscheidungsfähigkeit sind ernstzunehmende Probleme: „[E]stimates suggest that more than one-third of elderly and psychiatric hospital inpatients lack decision-making capacity.“7

Die Bundesärztekammer (2019, 1133)  weist daraufhin, dass sich zwei ethisch und rechtlich problematische Konstellationen bei der Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit ergeben können, die es zu vermeiden gilt: „Zum einen, wenn der Patient einwilligungsfähig ist, aber fälschlicherweise als nicht einwilligungsfähig eingestuft wird und zum anderen, wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist, aber fälschlicherweise als einwilligungsfähig angesehen wird. Beides kann dazu führen, dass die Rechte des Patienten verletzt werden.“8

Denn diese Fehleinschätzungen finden mit hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder statt: Bei Menschen mit milder Demenz konnten in einer Studie nur 56% Prozent der möglichen Übereinstimmungsrate zwischen beurteilenden Ärzt*innen erzielt werden.9

Eine andere Studie berichtete, dass Ärzt*innen nur bei 42% der betroffenen Patient*innen die fehlende Einwilligungsfähigkeit erkannten.10

Warum machen wir das?
Der gesellschaftliche Diskurs findet bei neuen Technologien bisher in erster Linie erst dann statt, wenn sie bereits in der breiten Anwendung sind, und die Gesellschaft mit den Folgewirkungen lebt. Das birgt viele Nachteile, z.B., dass wir als Gesellschaft nicht aktiv und bewusst lenken, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt. Was fehlt ist eine Vision davon wie wir in Zukunft – mit den Möglichkeiten der Technologie – leben wollen. Mit diesem Format wollen wir dazu einen Beitrag leisten, den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen.

Wir diskutieren: Wie könnte eine Zukunft aussehen, in der künstliche Intelligenz die Einwilligungsfähigkeit von Patient*innen ermittelt?

Dabei sein? >> 21. Mai ab 18,00 Uhr


Hier geht’s zum Event!


7. Lamanna, C., & Byrne, L. (2018). Should artificial intelligence augment medical decisionmaking? The case for an autonomy algorithm. AMA Journal of Ethics 20(9), E902-E910

8. Bundesärztekammer (2019). Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit bei erwachsenen Patienten. Deutsches Ärzteblatt 116(22): A-1133/B-933/C-921

9. Marson D. C., McInturff B., Hawkins L., Bartolucci A., & L.E. Harrell (1997). Consistency of physician judgments of capacity to consent in mild Alzheimer's disease. Journal of the American Geriatrics Society, 45(4), 453–457

10. Sessums L.L., Zembrzuska H. & J.L. Jackson (2011). Does this patient have medical decisionmaking capacity? JAMA 306(4), 420–427.